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Regionalplan Ruhr

Planungsgrundlage für die Kommunen ist der jeweilige Regionalplan.

Der Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) ist das zentrale Instrument der Regionalplanung in der Metropole Ruhr. Er wird vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellt und gilt für das gesamte Verbandsgebiet – also für alle Städte und Kreise, die zum RVR gehören. 

Der Regionalplan bildet als überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sorgt für eine abgestimmte Entwicklung des Verbandsgebiets u.a. mit räumlichen und textlichen Festlegungen für Wohn- oder Wirtschaftsflächen, Freiraum und übergeordneter Infrastruktur. 

Weitere Informationen zum Regionalplan Ruhr: Regionalplanung & Regionalentwicklung (Öffnet in einem neuen Tab)

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