Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein gesamtstädtisches Konzept zur rechtssicheren Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Duisburg. Es wurde am 01. Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossen und in den Jahren 2023 und 2024 in Teilbereichen fortgeschrieben.
Mit Beschluss durch den Rat der Stadt wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept und ist damit eine wichtige Grundlage für die Bauleitplanung, die auf Grundlage dessen die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben planungsrechtlich steuern kann. Weiterhin dient es der Beratung von Investoren und Betreibern von Einzelhandelsbetrieben bei Standortfragen sowie Bauanträgen und schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Zudem trägt es zur Chancengleichheit bei, indem es Vorgaben schafft, um eine wohnungsnahe Versorgung auch für weniger mobile Menschen sicherzustellen.
Inhalte
Inhalte des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind:
Ziele der Einzelhandelsentwicklung in Duisburg
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Festlegung der Sonderstandorte für den großflächigen Einzelhandel (siehe auch: Teilfortschreibung 2023 – Nahversorgungszentrum „Duisburger Dünen“)
Sortimentsliste mit der Abgrenzung der zentren-, nahversorgungsrelevanten- und nicht zentrenrelevanten Sortimente (siehe auch: Teilfortschreibung 2024 – Fortschreibung der Duisburger Sortimentsliste)
Ansiedlungsleitsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung
Teilfortschreibung des EHZK - Nahversorgungszentrum Duisburger Dünen
Am 18. September 2023 hat der Rat der Stadt Duisburg die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für das Nahversorgungszentrum „Duisburger Dünen“ beschlossen. Anlass hierfür ist die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Duisburger Dünen“ auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs. Geplant ist ein urbanes Quartier mit einer Mischung aus Büro-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Wohnen, Gastronomie und Einzelhandel zur Versorgung des Quartiers.
Das geplante Quartierszentrum soll eine attraktive und umfassende Nahversorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Quartiers in fußläufiger Entfernung bieten, ergänzt durch Dienstleistungen und gastronomische Angebote und erfüllt damit die Anforderungen an ein Nahversorgungszentrum.
Mit der Teilfortschreibung wurden die Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 1277 geschaffen, um geeignete Festsetzungen zur Ansiedlung und Steuerung des Einzelhandels treffen zu können.
Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – Fortschreibung der Duisburger Sortimentsliste
Am 2. Dezember 2024 wurde eine weitere Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – die Fortschreibung der Duisburger Sortimentsliste - vom Rat der Stadt beschlossen. Die Sortimentsliste wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Genehmigung von Ansiedlungs- und Erweiterungsplanungen von Einzelhandelsbetrieben verwendet. Sie dient der Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben im Zusammenspiel mit den Ansiedlungsleitsätzen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Hierfür ist eine gemeindespezifische Sortimentsliste, die sowohl die örtlichen Verhältnisse als auch die Entwicklungsperspektiven der Kommune berücksichtigt und die Vorgaben des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW beachtet, notwendig.
Gemäß dem LEP NRW dürfen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten zum Schutz der Zentren in der Regel nur in den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) angesiedelt werden. Die Sortimentsliste legt die zentrenrelevanten, nicht-zentrenrelevanten sowie nahversorgungsrelevanten Sortimente fest und dient somit dem Schutz und der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung.
Fünf Jahre nach der Beschlussfassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hat sich in der Praxis gezeigt, dass Ansiedlungswünsche abgelehnt werden mussten, obwohl die vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen nach fachlicher Einschätzung keine negativen Auswirkungen auf die Duisburger Zentrenstruktur oder -entwicklung bzw. die wohnortnahe Versorgung gehabt hätten.
Aufgrund dieser Erfahrungen wurde 2024 die Sortimentsliste im Rahmen einer Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes überarbeitet.
Mit der Änderung der Duisburger Sortimentsliste soll bei Einzelhandelsanfragen mehr Flexibilität bei der Standortwahl ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere die geänderte Zuordnung der Sortimente Bettwaren (ohne Bettwäsche), Matratzen, Campingartikel (ohne Campingmöbel), Motorradzubehör, Reitsportartikel, Sportgroßgeräte sowie Waffen, Jagdbedarf und Angeln. Mit Ratsbeschluss (DS -Nr. 24-0829/1) am 09.10.2025 wurde die Sortimentsliste zur Sicherung ihrer Rechtssicherheit berichtigt und ersetzt die am 01.12.2024 beschlossene Sortimentsliste. Die aktuelle Sortimentsliste ist als Download verfügbar.