Beteiligungsverfahren

Wie läuft eigentlich ein Beteiligungsverfahren ab?

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch. Die hier geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden dient dazu, die für die Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen erforderliche Kenntnis über möglichst alle relevanten Belange zu erhalten, um so zu einem sachgerechten Ausgleich der Interessens- und Nutzungskonflikte im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens zu gelangen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Umweltbelange untersucht und Planungsalternativen geprüft. Die Umweltprüfung dient in erster Linie dazu, über umweltbezogene Auswirkungen der Planung zu informieren und diese so aufzubereiten, dass sie sachgerecht in die Abwägung einfließen können.

Wie kann ich mich am Flächennutzungsplan-Verfahren beteiligen?

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans hat die Öffentlichkeit in zwei Verfahrensschritten die Möglichkeit sich zu beteiligen.

1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die räumliche Entwicklung der Stadt in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit sich mündlich und schriftlich zum Plan zu äußern. mehr...

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand zwischen April und Mai 2017 in sieben gut besuchten Veranstaltungen in den Bezirken statt.

2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung sowie der Entwurfs des Umweltberichts, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekannt gemacht.