Neubau der Wasserstoff- Leitung „Voerde – Walsum“ der Thyssengas H2 GmbH

Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf: Planfeststellung für den Neubau der Wasserstoff- Leitung „Voerde – Walsum“ (KLN088-01) der Thyssengas H2 GmbH

Die Thyssengas H2 GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund plant den Neubau einer rd. 8,4 km langen Wasserstoffleitung von Voerde bis nach Duisburg-Walsum. 

Die Wasserstoff-Leitung „Voerde – Walsum“ wird Teil des Wasserstoff-Kernnetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Nachbar-Projekten sorgt sie für eine Wasserstoff-Versorgungsperspektive am Niederrhein. 

Aufgrund von Änderungen der Kopplungspunkte verläuft die Wasserstoff-Leitung Voerde-Walsum abweichend von den im ursprünglichen Kernnetzmodell vorgesehenen Start- und Endpunkten und entgegen der Kernnetzbezeichnung „Möllen-Averbruch“ (KLN088-01) von Voerde nach Duisburg-Walsum. 

Die Leitung ist mit einem Durchmesser DN 400 und einem Auslegungsdruck DP 70 sowie einer Länge von rd. 8 km geplant und wird größtenteils im Bereich vorhandener Wege- und Straßenflächen sowie in Parallellage zu vorhandenen Leitungen durch die Städte Voerde, Dinslaken und Duisburg verlaufen.  

Im Norden beginnt die Leitung nahe der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage „In den Eichen“ (Rahmstraße, Voerde) der Thyssengas GmbH. Im Bereich der Frankfurter Straße passiert die Trasse das im Rückbau befindliche Kraftwerk Voerde und unterquert die Emscher in Dinslaken auf Höhe der zurückgebauten und neu zu errichtenden Eisenbahnbrücke. 

Die Trasse verläuft, teilweise parallel zur Bahnlinie, weiter in Richtung Duisburg, und erreicht auf Höhe des FFH- und Vogelschutzgebietes „Rheinaue Walsum“ die Stadtgrenze. Im weiteren Verlauf passiert die Trasse das Siedlungsgebiet Alt-Walsum sowie das Gelände des Kraftwerks Walsum. Östlich der Römerstraße erfolgt die Errichtung einer Armaturenstation sowie der Anschluss an die geplante Wasserstoff-Leitung Dorsten-Hamborn (DoHa). 

Mit Schreiben vom 08.12.2025 hat die Thyssengas H2 GmbH bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. 

Antragsgegenstand sind neben der Rohrleitung selbst, alle weiteren zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere Molchschleusen, Absperrarmaturen, Kabelschutzrohre sowie Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes. 

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten Voerde, Dinslaken und Duisburg beansprucht. 

Die Vorhabenträgerin ist Ihrer Pflicht aus § 25a VwVfG NRW (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung) nachgekommen und hat interessierte Bürgerinnen und Bürger am 08. und 09. Juli 2025 in der Kathrin-Türks-Halle in Dinslaken über die Grundzüge des Projektes informiert. 

Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Es gilt dabei das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282) geändert worden ist. Ein Scoping-Verfahren über den Untersuchungsumfang wurde unter Beteiligung der Fachbehörden durchgeführt. Durch die Offenlage des Plans einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten UVP-Berichts erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Vorhaben nach § 18 Absatz 1 UVPG.

Die Auslegung der Planunterlagen inklusive der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltbelange erfolgt gemäß § 43a Satz 2 EnWG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet.

Die vollständigen Unterlagen werden auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf in der Zeit vom 16.01.2026 bis einschließlich 16.02.2026 unter

https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen (Öffnet in einem neuen Tab)

zugänglich gemacht.

Weiterhin sind die Planunterlagen während des Offenlagezeitraumes auch in dem zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de (Öffnet in einem neuen Tab) (§ 20 UVPG) einzusehen.

Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglichen Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW i. V. m. § 43a Satz 2 EnWG).

Alle weitergehenden Informationen sind der nachstehenden Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf zu entnehmen: