Fragen und Antworten rund um die Bewerbung
Fragen rund um die Bewerbung
Wie kann ich mich bewerben?
Sie haben eine Stellenausschreibung gefunden, die zu Ihnen passt? Öffnen Sie die Stellenausschreibung und klicken Sie unten auf "Hier klicken und bewerben!“. Nun können Sie das Online-Formular ausfüllen und Ihre Unterlagen hochladen. Zum Schluss können Sie Ihre Bewerbung über den Button “Bewerbung einreichen“ online übersenden.
Alternativ können Sie sich bequem über WhatApp bewerben. Klicken Sie dazu einfach in der Stellenausschreibung auf das Feld "WhatsApp Bewerbung".
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
Sie finden die benötigten Dokumente in der jeweiligen Stellenausschreibung.
In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Nachweise über Ihre Abschlüsse, Ihre Qualifikationen sowie Ihre Berufserfahrung
- weitere Nachweise, soweit diese für die Aufgabenerfüllung notwendig sind, beispielweise eine Kopie Ihres Führerscheins
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben oder gleichgestellt sind, benötigen wir beide Seiten des Schwerbehindertenausweises als Kopie beziehungsweise den Nachweis über die Gleichstellung mit Schwerbehinderten.
Da die Auswahlentscheidung und deren Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, benötigen wir sämtliche Unterlagen auf Deutsch.
Bitte achten Sie darauf, dass jeder bei den fachlichen Kompetenzen der jeweiligen Stellenausschreibung hinterlegte Punkt durch einen Nachweis belegt werden muss. Als Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst sind wir außerdem verpflichtet, ein aktuelles Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis oder eine aktuelle dienstliche Beurteilung im Rahmen der Bewerbung zu fordern. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen sofern verfügbar auch ein solches Dokument bei.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung sind in der jeweiligen Stellenausschreibung unter dem Punkt „Ihre fachlichen Kompetenzen“ aufgeführt.
Ergänzend sind unter „Ihre persönlichen Kompetenzen“ Fähigkeiten und Eigenschaften beschrieben, die für die Ausübung der Tätigkeit besonders hilfreich sind und Ihr Profil abrunden.
Sollte eine Schwerbehinderung/Gleichstellung in der Bewerbung angezeigt werden?
Da für schwerbehinderte und gleichgestellte Personen besondere Rechte im Rahmen des Bewerbungsverfahren gelten, sollte eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung unbedingt angezeigt werden, um die daraus entstehenden Rechte in Anspruch nehmen zu können. Die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung inklusive des Grades der Behinderung kann im Online-Formular und in der WhatsApp Bewerbung der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben werden. Bitte reichen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen ebenfalls einen Nachweis Ihrer Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis beidseitig) bzw. Gleichstellung (Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit) ein.
Bis wann ist eine Stellenausschreibung verfügbar?
Die Stellenausschreibungen enthalten in der Regel eine Bewerbungsfrist, die in der jeweiligen Ausschreibung angegeben ist. Das Ende des genannten Tages gilt als Fristende.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung innerhalb dieser Frist ein. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stellenausschreibung automatisch deaktiviert und kann anschließend nicht mehr aufgerufen werden.
Wann werden neue Stellenausschreibungen veröffentlicht?
Neue Stellenausschreibungen werden in der Regel jeden Montag veröffentlicht. An Feiertagen werden die Stellenausschreibungen am darauffolgenden Werktag veröffentlicht.
Kann ich mich auf mehrere Stellen bewerben?
Gerne können Sie sich zeitgleich auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben. Bitte bewerben Sie sich dazu einzeln auf jede Stellenausschreibung und laden Sie dort die erforderlichen Unterlagen hoch.
Was muss ich zum Datenschutz wissen?
Der Umgang mit Ihren Daten ist uns wichtig. Daher finden Sie im folgenden Dokument alle Informationen rund um den Datenschutz bei Ihrer Bewerbung.
Bewerbungsprozess
Ist meine Bewerbung eingegangen?
Sie erhalten nach dem Abschicken Ihrer Bewerbung eine automatisierte Eingangsbestätigung an die E-Mail Adresse, welche Sie hinterlegt haben. Auch, wenn Sie sich über WhatsApp bewerben erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail.
Bitte prüfen Sie Ihren SPAM-Ordner, falls Sie in den nächsten Minuten keine Bestätigung erhalten haben!
Wie und wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Wir bemühen uns, die eingehenden Bewerbungen schnellstmöglich zu prüfen. Eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie in der Regel zeitnah nach dem Ablauf der Ausschreibungsfrist. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail.
Bitte prüfen Sie Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Mitteilung für das weitere Bewerbungsverfahren erhalten haben!
Werde ich zum Auwahlverfahren eingeladen?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen geprüft. Bewerbende, welche die formalen Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, werden zum weiteren Verfahren zugelassen. In diesem Rahmen werden alle zulässigen Bewerbenden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die Auswahlentscheidung erfolgt kurzfristig nach Beendigung der Auswahlgespräche. Die Bewerbenden erhalten zeitnah eine Mitteilung über das Auswahlergebnis.
Wie gestaltet sich ein Auswahlgespräch?
Im Auswahlgespräch möchten wir Sie näher kennenlernen und auch Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen an uns zu stellen.
Ihre Leistung im Vorstellungsgespräch wird von einer Auswahlkommission bewertet. Diese setzt sich in der Regel aus einer Vertretung des Fachamtes sowie einer Personalreferentin bzw. einem Personalreferenten zusammen. Ebenfalls teilnehmen können ein Mitglied des Personalrates, des Frauenbüros sowie ggf. ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung.
Im Rahmen des Auswahlgespräches werden verschiedene Kompetenzen geprüft, welche für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle maßgebend sind. Dabei wird regelmäßig auf strukturierte Einzelinterviews mit Fragen und Fallbeispielen, eine Präsentation und praxisnahe Rollenspiele zurückgegriffen. Es wird empfohlen, sich zur adäquaten Vorbereitung auf das Auswahlverfahren mit den in der Stellenausschreibung hinterlegten Aufgaben und Kompetenzen inhaltlich auseinanderzusetzen.
Die Auswahlgespräche finden zumeist im Rahmen der üblichen Servicezeiten in Präsenz in Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Duisburg statt. Vereinzelt werden Gespräche online über Microsoft Teams durchgeführt. Ein Auswahlgespräch dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten.
Wer steht mir bei Rückfragen zur Verfügung?
In jeder Stellenausschreibung ist sowohl eine Kontaktperson aus dem Bereich, in welchem sich die ausgeschriebene Stelle befindet, als auch eine Kontaktperson des Amtes für Personal- und Organisationsmanagement angegeben. Diese Personen stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle zur Verfügung. Sollten Sie allgemeine Fragen zu einer Bewerbung oder zur Karriere bei der Stadt Duisburg haben, wenden Sie sich gerne an karrierestadt-duisburgde.
Was muss ich zur Vergütung wissen?
Die Vergütung bei der Stadt Duisburg richtet sich für Tarifbeschäftigte nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) und für Beamtinnen und Beamte nach dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe der ausgeschriebenen Stelle ist in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben. Sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Eingruppierung bzw. Besoldung entsprechend dieser ausgewiesenen Wertigkeit.
Für tariflich Beschäftigte wird die Zuordnung zur Erfahrungsstufe individuell nach den Regelungen des TVöD-VKA vorgenommen. Dabei werden insbesondere Ihre bisherige einschlägige Berufserfahrung sowie die Wertigkeit der ausgeschriebenen Stelle berücksichtigt.
Damit wir die Stufenzuordnung umfassend prüfen können, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung alle vorhandenen Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über Praktika oder andere relevante berufliche Tätigkeiten beizufügen.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zur Verfügung?
Unsere Mitarbeitenden profitieren bei einer 5-Tage-Woche von 30 Urlaubstagen pro Jahr plus zusätzliche freie Tage an Heiligabend und Silvester.
Außerdem gilt bei uns: Rosenmontag ist frei. Brauchtum, Gemeinschaft und Lebensfreude gehören für uns dazu.
