Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte
Neben einer attraktiven Vergütung investieren wir aktiv in Ihre Zukunftsvorsorge. Tarifbeschäftigte profitieren von einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter bietet.
Weitere Informationen zu Leistungen und Vorteilen finden Sie bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), die die Zusatzversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst verantwortet.
Die Entgeltumwandlung – ein weiterer Baustein Ihrer Altersvorsorge
Mit der Entgeltumwandlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersversorgung freiwillig zu ergänzen. So können Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Im Rahmen des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst können Tarifbeschäftigte seit 2003 einen Teil ihres Gehalts direkt in eine zusätzliche Altersversorgung investieren. Dafür arbeitet die Stadt Duisburg mit zwei ausgewählten, zuverlässigen Anbietern zusammen.
Was sind meine Vorteile?
Mehr Sicherheit im Alter: Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente und die betriebliche Zusatzversorgung durch eine dritte Säule.
Steuer- und sozialabgabenfrei: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre Altersvorsorge einzahlen.
Flexible Gestaltung: Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe, innerhalb der tariflichen Grenzen, Sie Ihr Gehalt umwandeln möchten.
Langfristig lohnend: Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, sodass sich für Sie ein finanzieller Vorteil ergibt.
Wie funktioniert das?
So funktioniert es
Der gewünschte Betrag wird von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Ab Rentenbeginn ist die Leistung dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser liegt in der Regel niedriger als während des aktiven Berufslebens. Zudem besteht ab Rentenbeginn Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
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Zum Thema Karriere
Amt für Personal und Organisationsmanagement Sonnenwall 77-79 47051 Duisburg