Silvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonders häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen.

Wir bitten die u. s. Hinweise in Bezug auf Feuerwerkskörper zu beachten:

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten.
  • Feuerwerkskörper nicht auf Menschen oder Tiere richten.
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
  • Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten.
  • Fenster und Balkontüren während der Knallerei schließen.
  • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen.
  • Auf "Blindgänger" besonders achten.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals versuchen erneut anzuzünden.
  • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel (Feuerwerkskörper der Klasse I) abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen.
  • Feuerwerkskörper und Raketen der Klasse II sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen.
  • Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.