Informationen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Verantwortlicher und Kontaktdaten
Verantwortlicher
Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Burgplatz 19 47051 Duisburg
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
datenschutzstadt-duisburgde
Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die Anlaufstelle für freiwilliges Engagement im Amt für Kommunikation begleitet, berät und vermittelt ehrenamtlich Aktive, die sich im kommunalen Rahmen freiwillig engagieren. Darüber hinaus werden Spendengeber beraten und der Kontakt zu möglichen Spendenempfängern vermittelt. Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Wie werden Ihre Daten verarbeitet?
Bei der Beratung von freiwillig Engagierten und Spendengebern werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Vermittlung sowie zur Erstellung von statistischen, anonymisierten Erhebungen automatisiert erfasst und gespeichert. Hierzu zählen die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an folgende sowie ähnliche Stellen: Ämter und Institute sowie Gesellschaften der Stadt Duisburg.
Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
Wie lange speichern wir die Daten?
Die Daten werden gespeichert, bis Sie die Löschung beantragen oder der Speicherung widersprechen.
Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.
Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.
Fußbereich
Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister
Burgplatz 19 47051 Duisburg Hier finden Sie auch den offiziellen Behördenbriefkasten der Stadt Duisburg.
0203 94000 Montag bis Freitag: 8-16 Uhr Samstags: 9-13 Uhr