Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Taxischein“)
Beschreibung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder ein Kraftfahrzeug im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugs- oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Nachweis über die Antragstellung eines Führungszeugnisses (Belegart O) beim Bürgerservice (nicht älter als 3 Monate)
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 24 Monate)
Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
Bei Ersterteilung und Verlängerungen ab dem 60. Lebensjahr oder wenn die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist bei Antragstellung, ist ein Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)erforderlich
Gebühren
Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre, abweichendes Alter bei Krankenwagen
Besitz der EU- Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 2 Jahren
Nationaler Kartenführerschein; sollten Sie einen anderen EU Führerschein besitzen ist dieser gleichzeitig umzuschreiben.
Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind 45,40 € zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen.
Bei einer Verlängerung beträgt die Gebühr zwischen 38,30 € und 45,40 €.
Zahlungsarten
Kartenzahlung wird in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugt, jedoch kann die Gebühr auch in bar gezahlt werden.
Bemerkung
Wenn alle Unterlagen vollständig bei der Antragsstellung vorliegen und keine weiteren Prüfungen notwendig sind, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Regel direkt vor Ort.
Die ärztliche Untersuchung auf amtlichem Vordruck kann jeder Arzt Ihrer Wahl durchführen. In der Regel verfügt der Arzt über diese Vordrucke. Für die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens auf amtlichen Vordruck kann der Arzt für Augenheilkunde, der Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“, eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder der Arzt der öffentlichen Verwaltung aufgesucht werden.
Die Leistungsuntersuchung wird von den Begutachtungsstellen für Fahreignung und von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“ durchgeführt.
Verlängerung: Die Verlängerung erfolgt wie die Ersterteilung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Als Unterlagen werden die gleichen wie bei der Erteilung benötigt, bis auf die Erste-Hilfe-Bescheinigung.