Ein Ausfuhrkennzeichen kann beantragt werden, wenn ein Fahrzeug aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland überführt werden soll. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt für maximal 30 Tage.
Beschreibung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Eine Zuteilung in Duisburg ist nur möglich, wenn der/die Antragsteller*in einen Wohnsitz in Duisburg oder keinen Wohnsitz im Inland hat. Antragsteller*innen, die keinen Wohnsitz im Inland haben, müssen zudem persönlich vorsprechen, können sich nicht bevollmächtigt vertreten lassen. Die Zuteilung auf eine ausländische juristische Person ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist immer erforderlich.
AUSNAHME: Es liegt eine FIN-Überprüfung einer Prüforganisation vor (nicht älter als 7 Tage)
Die Vorführung kann nur innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), ggfs. Abmeldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (II)
Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Gebühren
im Regelfall 34,60 €
Antragsteller ohne deutsche Bankverbindung (Halter wohnt im Ausland und hält sich nur vorübergehend in Deutschland auf) müssen die fällige Steuer vor Beantragung des Kennzeichens beim Hauptzollamt Duisburg entrichten.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.