Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Beschreibung
Besondere Voraussetzungen: Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
Seit dem 15.04.2026 können in Duisburg auch allgemeine Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppe B beantragt werden. Dabei handelt es sich um den sogenannten „2. Förderweg“, bei dem die reguläre Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschritten werden darf.
Der allgemeine WBS gilt in ganz NRW und ermöglicht den Zugang zu bestimmten öffentlich geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die genaue Berechnung erfolgt individuell durch das Amt für Soziales und Wohnen.