Freilandartenschutz

Duisburg bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Bisweilen ergeben sich aus dem engen Miteinandern von Mensch und Natur jedoch auch Fragestellungen und Konfliktsituationen, die es zu lösen gilt.

Das Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)schützt wildlebende Tierarten sowie ihre Lebensstätten und verbietet, sie zu beunruhigen oder zu beeinträchtigen. Doch was können Sie bei Problemfällen tun? Was ist erlaubt und was ist verboten?

Hier finden Sie Informationen zu den Themen "Bienen, Wespen und Hummeln" sowie "Tiere am Gebäude" und mehr...