Biotopverbundkonzept

Das Biotopverbundkonzept enthält ökologische Leitlinien, die zusammen mit weiteren Planungen die Grundlage für die naturschutzfachlichen Aspekte im Rahmen des Grünordnungs- und Freifraumentwicklungskonzeptes Duisburg darstellen.

Um eine ökologische Entwicklung der Grün- und Freiflächen, eine optimale Entwicklung der naturnahen Erholungs-, Erlebnis- und Freizeitmöglichkeiten für die Bürger und der zukünftigen baulichen Stadtentwicklung  zu ermöglichen, wurde erstmals 1995 für den Bereich Duisburg-Nord, im Jahr 2000 für Duisburg-Süd und 2005 für den Duisburger Westen jeweils eine Biotopkartierung durchgeführt und danach in Abständen aktualisiert. Darauf aufbauend wurde jeweils ein Teilkonzept zum stadtweiten Biotopverbund erarbeitet. 

Das Biotopverbundkonzept baut auf der flächendeckenden Bestandserfassung und der Ausweisung der potenziell ökologisch wertvollen Flächen auf. Die jeweiligen Defizitbereiche sind beschrieben und in Karten dargestellt worden. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass trotz vielfach intensiver Nutzung und oft beeinträchtigter, isolierter naturnaher Restflächen das Entwicklungspotenzial der verbliebenen Freiflächen als hoch einzuschätzen ist.

Das Biotopverbundkonzept stellt ein Fachgutachten dar, das eine wichtige Grundlage für das Grünordnungs- und Freifraumentwicklungskonzeptes Duisburg (GFK) darstellt. Es ist darüber hinaus die Ergänzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes sowie Grundlage für weitere Planwerke wie z.B. den Flächennutzungsplan. Ferner ist das Biotopverbundkonzept als Grundlage für den Biotop- und Artenschutz bei der sachlichen Auseinandersetzung mit anderen planerischen Vorhaben auszuwerten und als Leitlinie zu beachten.

Die Biotopverbundkonzepte werden im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung und des Ökokontos umgesetzt, d. h. dass u. a. Flächen aus den Konzepten als Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen werden.

In Bauleitplanverfahren (Aufstellung von Bebauungsplänen) werden die Belange des Biotopverbundes auf den beplanten Flächen mit in die Abwägung einbezogen und ebenso bei der Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.