Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Sofern die Schmutzwasserentsorgung nicht über die öffentliche Kanalisation der Stadt Duisburg erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet: Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Beschreibung

Beschreibung

Abflusslose Gruben

Eine Erlaubnis nach Wasserrecht muss hierfür ausserhalb einer Trinkwasserschutzzone nicht beantragt werden. Diese Gruben bedürfen nur einer baurechtlichen Zulassung. Innerhalb einer Trinkwasserschutzzone ist jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hierbei ist die jeweilige Schutzzonen-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab) zu beachten.

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen, die das Abwasser im Anschluss an die Behandlung auf dem Grundstück versickern, z. B.:

  • vollbiologische Tropfkörperanlage 
  • Pflanzenkläranlage - Dreikammersystem mit Untergrundverrieselung und andere. 

Derartige Anlagen bedürfen einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.