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Geltungsdauer von Baugenehmigungen und -bescheiden

Beschreibung

Baugenehmigungen:
3 Jahre
(Baubeginn innerhalb dieser Zeit)

Vorbescheide:
2 Jahre Verlängerung: 1 Jahr
(gilt für Baugenehmigungen und Vorbescheide auf schriftlichen Antrag in der Regel vor Ablauf der Geltungsdauer und rückwirkend bis zu 1 Jahr wiederholbar sollte sich zwischenzeitlich der rechtliche Rahmen geändert haben, wird die Baugenehmigung oder der Vorbescheid neu geprüft.)

Erläuterungen und Hinweise

10.09.2026

Information der Feuerwehr Duisburg für die Bevölkerung:

Im Duisburger Stadtgebiet wird zurzeit das Sirenenwarnsystem erprobt. Es besteht keine Gefährdung für die Bevölkerung.

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