Auf Antrag überprüft die Bauaufsichtsbehörde Feuchtigkeitsschäden.
Beschreibung
Der Schaden sollte beschrieben werden, und wenn möglich, sollten Fotos beigelegt werden.
Warum muss der Schaden schriftlich gemeldet werden?
Nicht bei allen Anfragen und Beschwerden besteht aus der Sicht der Behörde eine Veranlassung zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten. Häufig muss auf das Zivilrecht verwiesen werden. Eine schriftliche Anfrage oder Beschwerde erleichtert diese Entscheidung wesentlich und führt zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer.
Der Schaden sollte schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Gebühren
Werden keine öffentlich-rechtlichen Verstöße festgestellt, sind Gebühren zu Lasten des Beschwerdeführers zu erheben. Diese werden nach dem Zeitaufwand errechnet, und zwar 1 Stunde 68,-- €.
Warum ist die Beschwerde gebührenpflichtig?
Wenn festgestellt wird, dass kein Verstoß gegen baurechtliche Bestimmungen vorliegt, ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Gebühr zu erheben (Tarifstelle 2.8.1.2).
Bemerkung
Da die Bauaufsichtsbehörde keine gutachterlichen Tätigkeiten übernehmen kann und darf, wird sie einen entsprechenden Sachverständigen beauftragen. Hierbei ist offen, wer letztendlich die entstehenden Kosten übernimmt.
Ordnungsbehördliche Verfahren und evtl. Prozesse können sehr langwierig werden. Wir raten darum dringend, sich zunächst an Ihren Vermieter zu wenden und diesem den Schaden mitzuteilen. Nach Möglichkeit ist eine zivilrechtliche Lösung anzustreben.