Gebühren für schriftliche Auskünfte werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
Auskünfte sind generell schriftlich oder per eMail einzureichen oder während der Telefonsprechunde zu erfragen.
Bei schriftlichen/eMail-Anfragen wird der Bescheid auch schriftlich zugestellt.
Telefonische Auskünfte sind gebührenfrei.
Bemerkung
Achtung!
Telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind nur dienstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erhältlich. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt eine automatische Ansage, die auf die Auskunftszeiten hinweist.
Tel.: 0203/283-986703
Bearbeitungsdauer
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen. Maßgeblich für die Reihenfolge der Bearbeitung ist dabei das Datum, an dem der Antrag bei uns eingegangen ist.
Um nicht jene Antragsteller zu benachteiligen, die rechtzeitig ihren Antrag gestellt haben, ist ein Vorziehen von Anträgen nicht möglich (auch nicht in Ausnahmefällen).