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Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz)

Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz bescheinigt die Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn einzelne Wohneinheiten verkauft werden sollen.

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