Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz)
Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz bescheinigt die Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn einzelne Wohneinheiten verkauft werden sollen.
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 : 500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte, der nicht älter als sechs Monate sein darf (mind. 2-fach*)
Grundbuchbezeichnung Grundbuch von ... (Stadtteil), Grundbuchblattnummer
Grundstücksbezeichnung Gemarkung, Flur, Flurstück
Grundrisszeichnungen Kellergeschoss, alle anderen Geschosse und Spitzboden) im Maßstab 1 : 100 (mind. 2-fach*)
Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (mind. 2-fach*)
Ansichtszeichnungen im Maßstab 1 : 100 (mind. 2-fach*)
Die Wohnungen müssen in den Grundrisszeichnungen durchnummeriert werde, die zur jeweiligen Wohnung gehörenden Zusatzräume (z. B. Keller, Abstellraum o. ä.) sind mit der gleichen Nummer zu versehen
*Es sind mindestens 2 Ausfertigungen erforderlich, da eine Ausfertigung an den Antragsteller versandt wird und eine Ausfertigung in der Akte verbleiben muss. Sollten Sie mehrere Ausfertigungen benötigen, reichen Sie bitte entsprechend mehrfach die Pläne ein.
Gebühren
Gebühren werden nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.