Grundwasserbrunnen - Grundwasserhaltung - Erdaufschlüsse
Die Förderung und sonstige Benutzung von Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg.
Beschreibung
Beschreibung
Die Förderung oder Benutzung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück kann den verschiedensten Zwecken dienen, zum Beispiel:
- Trinkwasserversorgung (privat, gewerblich oder öffentlich)
- Brauchwassergewinnung
- Grundwasserabsenkung im Rahmen von Baumaßnahmen
- Betrieb einer Wärmepumpe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundwassermessstellen
- Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, Gartenberegnung
Weil Grundwasser als menschliche Lebensgrundlage aber nicht unnötig verschwendet oder in seiner Eigenschaft nachteilig verändert werden soll, sind alle diese sogenannten "Gewässerbenutzungen" (Grundwasser gilt rechtlich ebenso als Gewässer wie z. B. ein Bach oder ein See) prinzipiell nur zulässig, wenn sie (nach Antragstellung) erlaubt worden ist.
Bis auf wenige Ausnahmen bedürfen solche Entnahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg. Wird kein Fachplaner mit dem Bau der Entnahmeanlagen und der zugehörigen Antragstellung beauftragt, empfiehlt es sich zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.