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Grundwasserbeschaffenheit

Grundwasserbeschaffenheit / Grundwassermonitoring

Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).

Beschreibung

Die intensive industrielle Nutzung in der Vergangenheit (Altstandorte) und die bekannten Altablagerungen im Stadtgebiet haben stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).

Neben bekannten Bereichen mit Grundwasserverunreinigungen, die umfangreich untersucht und teilweise auch bereits saniert werden (siehe Übersichtskarte unten), wird die chemische Qualität des Grundwassers auch flächendeckend im Stadtgebiet untersucht, um Informationen über Hintergrundbelastungen oder bisher unerkannte Schadensbereiche zu gewinnen.

Anhand der Ergebnisse kann u.a. beurteilt werden, ob über bereits bestehende lokale Empfehlungen hinaus, Bereiche identifiziert werden können, in denen die Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung untersagt werden muss.

Die Stadt Duisburg hat bislang drei Allgemeinverfügungen zur Untersagung der erlaubnisfreien Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung erlassen. Ziel ist es, dem Entstehen schädlicher Bodenveränderungen entgegenzuwirken und gleichzeitig die menschliche Gesundheit zu schützen. Betroffen sind Teilgebiete von Duisburg-Homberg, Duisburg-Beeck/Bruckhausen sowie Duisburg-Marxloh. Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

Allgemeinverfügung-Beeck/Bruckhausen (Öffnet in einem neuen Tab)  Allgemeinverfügung-Marxloh (Öffnet in einem neuen Tab)  Allgemeinverfügung-Homberg (Öffnet in einem neuen Tab)

Grundsätzlich ist darüber hinaus folgendes zu beachten:

Das in Gartenbrunnen geförderte Grundwasser ist KEIN Trinkwasser und sollte grundsätzlich auch nicht zum Befüllen von Swimmingpools genutzt werden, da es im Gegensatz zur umfangreichen Überwachung des Leitungswassers keiner geregelten Kontrolle unterliegt!

Es kann im Einzelfall auch außerhalb der bekannten Bereichen mit Grundwasserverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundwasser Verunreinigungen aufweist, die die menschliche Gesundheit gefährden können.

Für die erlaubnisfreie Nutzung von Grundwasser besteht für die Brunnenbohrungen, die zur Bewässerung (Privathaushalte) genutzt werden sollen, eine Anzeigepflicht (Öffnet in einem neuen Tab) gem. § 49 WHG bei der Unteren Wasserbehörde.

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