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Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden

Traumzeit 2024

Die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle (ZEB) der Stadt Duisburg dient als Ansprechstelle für Veranstalterinnen und Veranstalter und unterstützt bei Fragen zu Anforderungen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Dazu zählen unter anderem Feste, Konzerte, Sport- und Vereinsveranstaltungen, Märkte, Messen und Ausstellungen. Ebenso werden die Nutzung öffentlicher Flächen, mobile Veranstaltungen wie Umzüge sowie Brauchtumsfeuer, Feuerwerke und der Einsatz von Drohnen bearbeitet.

Alle Veranstaltungsdaten werden zentral erfasst und den zuständigen Fachstellen zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

  • Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB)
    • Die ZEB dient als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Genehmigungsverfahren.
    • Sie steht sowohl professionellen als auch nicht-professionellen Veranstalterinnen und Veranstaltern offen.
    • Eine erste Beratung ist bereits vor der offiziellen Anmeldung möglich.
  • Antragsverfahren
    •  Die Online-Anmledung wird zentral von der ZEB entgegengenommen.
    • Im Anschluss wird koordiniert, welche städtischen Fachbereiche möglicherweise genehmigungspflichtig beteiligt werden.
    • Nach Eingang der Anmeldung erhalten sie eine digitale Eingangsbestätigung mit einem Hinweis auf die jeweils zuständigen Fachbereiche.
    • Während des gesamten Genehmigungsverfahrens bleibt die ZEB die zentrale Ansprechstelle.
  • Fristen und Anforderungen
    • Die Anmeldung ist mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.
    • Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand ist eine besonders frühzeitige Anmeldung erforderlich. (etwa bei einem gesteigerten Gefährdungspotenzial)
      • Anmeldung besonders frühzeitig erforderlich
      • Prüfung der Unterlagen durch Fachbereiche und Koordinierungsgremium Veranstaltungen (z. B. Sicherheitskonzept)
      • Bei Nichtbeachtung ist die Durchführung der Veranstaltung gefährdet.
  • Sicherheitskonzeptpflichtige Veranstaltungen
    • Für sicherheitskonzeptpflichtige Veranstaltungen ist die Nutzung des an die Duisburger Veranstaltungspraxis angepassten Mustersicherheitskonzepts verpflichtend.
    • Die im Mustersicherheitskonzept vorgegebene Gliederung ist vollständig einzuhalten.
    • Das Mustersicherheitskonzept kann unter der Rubrik „Weitere Links und Downloads“ abgerufen werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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