Umschreibung eines Fahrzeuges mit Duisburger Kennzeichen
Beschreibung
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes ist das Fahrzeug unverzüglich auf den/die neue/n Halter/in und dessen/deren Wohn- bzw. Firmenanschrift umzuschreiben.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), ggfs. Abmeldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (II)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Zusätzlich sind die bisherigen Kennzeichenschilder mitzubringen, wenn
das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
das Fahrzeug stillgelegt /außer Betrieb gesetzt worden ist, das Kennzeichen reserviert war und wieder mit den bisherigen Kennzeichenschildern zugelassen werden soll
die vorhandenen Kennzeichenschilder wegen Beschädigung/Unlesbarkeit erneuert werden müssen.