Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Beschreibung
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Für deutsche Staatsangehörige, anerkannte ausländische Flüchtlinge und Staatenlose besteht die Möglichkeit, dass ihr Vorname oder Familienname geändert wird.
Für deutsche Staatsangehörige, anerkannte ausländische Flüchtlinge und Staatenlose besteht die Möglichkeit, dass ihr Vorname oder Familienname geändert wird.