Ein Gewerbezentralregisterauszug (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". In dem Auszug werden alle Informationen über gewerberechtliche Verstöße und Entscheidungen aufgeführt, die im Gewerbezentralregister ggf. über den Antragsteller gespeichert sind.
Dieser Gewerbezentralregisterauszug wird im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung von unterschiedlichsten Behörden und anderen Stellen verlangt.
Personalausweis oder Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
Bei juristischen Personen:
Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
Personalausweis oder Pass der/des Geschäftsführerin/s oder des Vorstandes
Für Bevollmächtigte: Vollmacht der/des Geschäftsführerin/s oder des Vorstandes und Kopie des Personalausweises oder Passes der/des Geschäftsführerin/s oder des Vorstandes und eigenen Ausweis
Bei Auskünften für eine Behörde werden darüber hinaus folgende Informationen benötigt:
Bezeichnung und Anschrift der Behörde
Rechtsgrundlage
ggf. Aktenzeichen und/oder Ansprechpartner des Empfängers
Gebühren
Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Die Gebühr beträgt pro Auskunft 13,00 € und muss bei Antragstellung entrichtet werden.
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen können:
Einzelpersonen oder
Juristische Personen (GmbH, AG, UG)
Gewerbezentralregisterauszüge müssen grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Antrag für natürliche Personen:
Ein Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Einzelpersonen oder Geschäftsführer juristischer Personen) ist persönlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes zu beantragen. Bei Wohnort in Duisburg kann der Antrag mit Termin montags, mittwochs oder freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg gestellt werden (dienstags und donnerstags ist der Bereich geschlossen).
Die Auskunft für persönliche Zwecke wird gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung immer an den Antragsteller übersandt.
Die Auskunft an eine Behörde (z.B. für die Beantragung einer behördlichen Erlaubnis) erfolgt i.d.R. an die jeweilige Behörde. Dazu werden die genauen Angaben zu der Behörde benötigt.
Antrag für juristische Personen:
Der Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen und Personenvereinigungen (wie z.B. einer GmbH & Co. KG) muss vom gesetzlichen Vertreter persönlich bei dem für den Hauptsitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Ist der Betriebssitz in Duisburg, kann der Antrag montags, mittwochs oder freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Termin beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg gestellt werden (dienstags und donnerstags ist der Bereich geschlossen).
Die Auskunft für persönliche Zwecke (z.B. für eine Ausschreibung) wird gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung immer an den Betriebssitz des Antragstellers übersandt.
Die Auskunft an eine Behörde (z.B. für die Beantragung einer behördlichen Erlaubnis) erfolgt i.d.R. an die jeweilige Behörde. Dazu werden die genauen Angaben zu der Behörde benötigt.
Bearbeitungsdauer
Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz - 53113 Bonn ausgestellt und dem angegebenen Empfänger in der Regel nach 2 bis 3 Wochen zugesandt.