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Geburtenanmeldung

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Die Anmeldung kann von den Eltern oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden.

Erläuterungen und Hinweise

10.09.2026

Information der Feuerwehr Duisburg für die Bevölkerung:

Im Duisburger Stadtgebiet wird zurzeit das Sirenenwarnsystem erprobt. Es besteht keine Gefährdung für die Bevölkerung.

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