Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber festgelegt. Körperliche Mängel müssen jedoch die Eignung nicht generell ausschließen. Auch mit einer Behinderung ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis möglich. Die örtlichen Fahrschulen, der örtliche Fahrlehrerverband und die Reha-Zentren nennen Ihnen gern Fahrschulen, die sich auf die Behinderten-Ausbildung spezialisiert haben.
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Fahrerlaubnis liegen zwischen 40 – 50 Euro. Weitere Kosten können durch erforderliche Facharztgutachten oder eine Begutachtung beim TÜV entstehen.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann nur mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Körperliche Mängel können unterschiedliche Ursachen haben. Behinderungen können seit der Geburt bestehen oder durch Unfall oder Krankheit später eingetreten sein. Die Möglichkeit zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein) ist in vielen Fällen dennoch gegeben. Zum einen können oftmals fehlende Gliedmaßen durch Prothesen ersetzt werden oder bestehende Behinderungen durch Orthesen unterstützt werden. Die heutige Technik bietet vielfache Umrüstungsmöglichkeiten an den Kraftfahrzeugen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde ob und gfls. welche ärztlichen Gutachten erforderlich sind. Die Kosten hierfür muss der/die Antragsteller/in tragen. Eventuell ist eine Vorstellung beim TÜV erforderlich, der in Einzelfällen genau festlegt, welche technischen Veränderungen am Fahrzeug erforderlich sind. Auch diese Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.