Was muss beantragt werden?
- Fahrerbescheinigung (im Fahrzeug mitführen) und
- beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung (am Betriebssitz aufbewahren).
Wer ist für die Erteilung zuständig?
- Behörde, die die entsprechende EG-Lizenz ausgestellt hat.
- Ansprechpartner für Duisburg: gkvstadt-duisburgde
Gültigkeitsdauer?
- 5 Jahre, soweit keine Einschränkung, bedingt durch die vorgelegten Unterlagen, erforderlich ist
Was ist vom Unternehmer vorzulegen/bekanntzugeben?
- Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens sowie
- Telefon- und Faxnummer und
- E-Mailadresse
- zuständige Erteilungsbehörde
- Lizenznummer
- Datum der Erteilung und Gültigkeitszeitraum sowie
- Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Abschriften der Lizenz im Sinne der EG-Verordnung Nr. 881/92
- Personalien des Fahrers (Name, Vorname, Geburtstag und –ort)
- Staatsangehörigkeit des Fahrers
- Ausweis des Fahrers (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und –ort des Ausweises)
- Führerschein des Fahrers (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und –ort des Führerscheins)
- Nummer der Sozialversicherung
- Arbeitsgenehmigung des Fahrers
- Aufenthaltserlaubnis des Fahrers
- Arbeitsvertrag