Eintragung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95 bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis )

Beschreibung

Beschreibung

Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer müssen Sie in der Regel die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nachweisen.  Am 23.05.2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, demnach wird die Schlüsselzahl 95 (5 Module) nicht mehr in den Kartenführerschein eingetragen, sondern es wird eine neue zusätzliche Karte (Fahrerqualifizierungsnachweis: Kurzform FQN) und ein zentrales Register über die Schulungen beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeführt. Hier können seit 23.05.2021 die Schulungsstätten und die IHK die Ausbildungen/Module registrieren lassen. Dies bedeutet, dass die 5 Module/Schulungs-Nachweise dann nicht mehr in Papierform vorzulegen sind.

Die FQN-Karte wird per Direktversand bestellt, so dass der Führerschein direkt zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Dies ist gleichzeitig auch die schnellste Möglichkeit des Erhalts eines FQN, da Zwischenschritte bei der Behörde (Zusortierung etc.) entfallen.

Die gesamte Dauer von der Beantragung bis zum Erhalt der Karte im Briefkasten dauert ca. 2-4 Wochen. (Bei Beantragung bei der Fahrerlaubnisbehörde)

Wenn Sie den Antrag beim Bürger Service (hier Termin für Führerscheinanträge auswählen) stellen, liegt die Bearbeitungszeit bei bis zu 8 Wochen.