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Berichtigung von Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei Namensänderung (privat oder Firma)

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen.

Erläuterungen und Hinweise

10.09.2026

Information der Feuerwehr Duisburg für die Bevölkerung:

Im Duisburger Stadtgebiet wird zurzeit das Sirenenwarnsystem erprobt. Es besteht keine Gefährdung für die Bevölkerung.

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