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Berichtigung von Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei Namensänderung (privat oder Firma)

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen.

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