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Ausnahmegenehmigungen Sicherheitsgurt/Schutzhelm

Beschreibung

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und das Führen eines entsprechenden Kraftrades erforderlich ist, da z.B. keine andere Fahrerlaubnisklasse zur Verfügung steht.

Erläuterungen und Hinweise

10.09.2026

Information der Feuerwehr Duisburg für die Bevölkerung:

Im Duisburger Stadtgebiet wird zurzeit das Sirenenwarnsystem erprobt. Es besteht keine Gefährdung für die Bevölkerung.

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