Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und das Führen eines entsprechenden Kraftrades erforderlich ist, da z.B. keine andere Fahrerlaubnisklasse zur Verfügung steht.
Vollständig ausgefülltes Formular mit Unterschrift des Facharztes.
Vorlage der Fahrerlaubnis (bei Antrag auf Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht).
Gebühren
45,30 € je Ausnahmetatbestand
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können von der Gebühr befreit werden.
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Über das weitere Verfahren im Einzelfall informieren wir Sie schriftlich. Die Gebühr kann bei Ausstellung der Ausnahmegenehmigung in der Fahrerlaubnisbehörde bar, oder per EC-Karte bezahlt werden, im Falle einer Ablehnung ergeht ein entsprechender Gebührenbescheid.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet.
Der Antrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an das