Reisegewerbekarte

Wer ein Reisegewerbe betreiben will (z.B. durch Haustürgeschäfte, mobile Verkaufsstände, Sammeln von Schrott oder Altkleidern oder Schaustellerbetriebe), benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung

  • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. 

Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Angestellten ist gem. § 60c Abs. 2 GewO eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, sofern sie unmittelbar mit dem Kunden in Kontakt treten sollen. Die Zweitschrift ist ebenfalls beim Bürger- und Ordnungsamt zu beantragen. Die Beglaubigung der Reisegewerbekarte kann bei den Bürgerservicestellen / Einwohnermeldeämtern beantragt werden.

Bei Wohnort in Duisburg muss der Antrag mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beim

Bürger- und Ordnungsamt,

Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum),

47051 Duisburg, Zimmer 411
gestellt werden.