Jagdschein / Falknerjagdschein / Jägerprüfung

Nur wer die Jägerprüfung abgelegt hat und im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, darf die Jagd ausüben.

Beschreibung

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Zuständig:
Untere Jagdbehörde - Bürger- und Ordnungsamt
Königstr. 63 - 65
47051 Duisburg - Innenstadt

Tel. 0203/ 283 - 2198, 0203/ 283 - 2453 oder 0203/ 283 - 8321