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Feuerwerk-Genehmigung

Außer zu Silvester und Neujahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis und zu besonderen Anlässen (z.B. Polterabend, Hochzeit oder Jubiläen, 18. und runde Geburtstage) abgebrannt werden.

Beschreibung

Die erforderliche Erlaubnis ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Feuerwerk zu beantragen.

Erläuterungen und Hinweise

10.09.2026

Information der Feuerwehr Duisburg für die Bevölkerung:

Im Duisburger Stadtgebiet wird zurzeit das Sirenenwarnsystem erprobt. Es besteht keine Gefährdung für die Bevölkerung.

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