Erlaubnis für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter und Darlehensvermittler

Für die Ausübung eines Gewerbes als Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Die Erlaubnis ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, so muss es bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Wird das Gewerbe erneut aufgenommen, muss es lediglich unter Vorlage der bereits erteilten Erlaubnis neu angemeldet werden.

Bei Wohnort in Duisburg muss der Antrag mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beim

Bürger- und Ordnungsamt,

Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum),

47051 Duisburg, Zimmer 411
gestellt werden