Bußgeldbescheide, Fahrverbote

Bußgeldbescheide können bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowohl aus dem ruhenden Straßenverkehr (siehe auch schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld) als auch aus dem fließenden Straßenverkehr resultieren.

Beschreibung

Beschreibung

In Duisburg erfolgt die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs sowohl durch die Polizei als auch durch Überwachungskräfte des Bürger- und Ordnungsamtes der
Stadt Duisburg (kommunale Geschwindigkeitsüberwachung).

Von beiden Dienststellen erhält die städtische Bußgeldstelle des Bürger- und Ordnungsamtes Anzeigen, aus denen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld resultieren oder direkt ein Bußgeldbescheid erlassen werden muss. Dieses richtet sich danach, welcher Verstoß festgestellt wurde oder auch, ob eine zuvor ausgespochene polizeiliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld nicht angenommen wurde.

Der Bußgeldbescheid enthält:

  • die Festsetzung der Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit
  • unter Umständen die Anordnung eines Fahrverbotes von einem bis zu drei Monaten sowie
  • gesetzlich vorgeschriebene Gebühren und Auslagen.

Bei Fahrverboten kann die rechtliche Möglichkeit gegeben sein, die Abgabe des Führerscheines zur Vollstreckung des Fahrverbotes ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides um maximal vier Monate aufzuschieben.