Verkaufsoffene Sonntage in Duisburg

Beschreibung

Beschreibung

Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit für einzelne Geschäfte, Ausnahmegenehmigungen für den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen zu erhalten.

Gem. § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch verkaufsoffene Sonntage für bestimmte Bezirke, Ortsteile oder Handelszweige durch ordnungsbehördliche Verordnung freigegeben werden.

Die Termine werden von den Werberingen im Vorjahr meistens in Verbindung mit einer größeren Veranstaltung entsprechend geplant und beim Handelsverband NRW Niederrhein e.V. eingereicht. Der Handelsverband koordiniert die Termine und reicht den Gesamtantrag beim Bürger- und Ordnungsamt ein (Bereich Gewerbeerlaubnisse). U. a. wird dann dort geprüft, ob ein ausreichender Sachgrund für den verkaufsoffenen Sonntag vorliegt. Ferner werden Uhrzeit der beantragten Öffnungen und die konkreten Straßen, die an der Ladenöffnung teilnehmen dürfen, geprüft und die ordnungsbehördliche Verordnung wird vorbereitet. 
Zwischen Anfang Februar und Ende März des jeweiligen Jahres entscheidet der Rat der Stadt über die ordnungsbehördliche Verordnung. In der Regel werden die beantragten verkaufsoffenen Sonntage freigegeben.

Mit Beschluss des Rates vom 19.02.2024 wurden grundsätzlich die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2024 für bestimmte Ortsteile und eng begrenzte Flächen genehmigt (s. unter Links und Downloads).