Sie möchten eine Änderung Ihres Eintrages zur Sehhilfe vornehmen? Wird nach einer z.B. korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr oder aber auch eine zusätzliche oder andere Sehhilfe benötigt, ist der Fahrerlaubnisbehörde ein Nachweis vorzulegen. Die Eintragung wird dann geändert, hierzu muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Lichtbild (35x45mm, biometrisch) ), bei einem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde (nicht im Bürger Service!!) kann dies auch kostenpflichtig (6,50€) an unserem Self Service Terminal der Bundesdruckerei vor Ort gemacht werden. Dieser befindet sich in unserem Wartebereich im 2.OG.
augenärztliches Gutachten, ein Sehtest oder eine augenärztliche Bescheinigung/Attest (nicht älter als 2 Jahre)
wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein vor 1999 und nicht in Duisburg ausgestellt wurde
Gebühren
Führerscheintausch: 26,50 € +5,10 € für den Direktversand
Der eventuell notwendige Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.
Zahlungsarten
Kartenzahlung wird in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugt, jedoch kann die Gebühr auch in bar gezahlt werden.
Institutionen
Die Löschung/der Eintrag ist nur bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich.