EU-DSGVO des Bürger- und Ordnungsamtes

Beschreibung

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

 

Verantwortlicher

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Burgplatz 19

47051 Duisburg

 

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzstadt-duisburgde

 

 

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg versteht sich als "Dienstleistungsunternehmen", das die Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger stetig erhalten bzw. verbessern will. In erster Linie geschieht dies durch die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.

Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

 

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Bereich der Einwohnermelde-, Pass- und Ausweisbehörde werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erfassung der Einwohnerdaten und der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen verarbeitet. Hierzu zählen insbes. die Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Lichtbilder der Betroffenen. Die Weitergaben der Daten als Melderegisterauskunft an private Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund von Rechtsvorschriften.

Im Bereich der Bußgeldstelle werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Durchführung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verarbeitet. Hierzu zählen die Namen der Betroffenen, Geburtsdaten und deren Adressen, KFZ-Kennzeichen, Führerscheindaten sowie Einkommensnachweise. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von berechtigtem Verlangen auf Akteneinsicht oder im Einspruchsverfahren an die Staatsanwaltschaft. Weitere Empfänger im Regelfall sind das Kraftfahrtbundesamt Flensburg, Justizbehörden und weitere Stellen nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten berechtigte Stellen.

Im Bereich der Verkehrsüberwachung werden personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der Sicherstellung von Fahrzeugen sowie der Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhoben. Zu den personenbezogenen Daten zählen insbesondere Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Fahrzeugführer bzw. – halter sowie Namen und Anschriften der anzeigenden Personen und der genannten Zeugen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von berechtigtem Verlangen auf Akteneinsicht oder im Einspruchsverfahren an die Staatsanwaltschaft.

Im Bereich der Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsstelle werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Einbürgerungen, Prüfungen von Staatsangehörigkeiten und öffentlich-rechtlichen Namensänderungen erhoben. Hierzu zählen insbesondere Namen, Adressen, Geburtsdaten, ausländerrechtliche Genehmigungshistorien, Angaben zu Staatsangehörigkeiten, Einkommensunterlagen, Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen, ärztliche Behandlungsunterlagen.

Im Bereich des Versicherungsamtes werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit rentenrechtlichen Genehmigungsverfahren und sozialversicherungsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben. Hierzu zählen insbesondere Namen, Adressen, Geburtsdaten, Angaben zu rentenrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten (z.B. versichungspflichtige Beschäftigungen, ärztliche Behandlungsunterlagen) und Einkommensunterlagen in elektronischer Form und in Papierform.

Im Bereich des Standesamtes werden personenbezogene Daten zur Beurkundung personenstandsrechtlicher Sachverhalte erhoben. Hierzu zählen insbesondere die Angaben zum Personenstand. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Im Bereich der Zulassung/ Stilllegung werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen aller Art im Rahmen der Zulassung gespeichert. Hierzu zählen insbesondere Namen, Geburtsdaten, Adressen, Versicherungsdaten, Fahrzeugdaten, ärztliche Behandlungsunterlagen, Fotografien, Kontodaten Beteiligter, aber auch von Dritten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Versicherungen und Privatpersonen im Rahmen von § 39 StVG.

Beim Straßenverkehrsamt werden im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erteilung, Verlängerung und Ablehnung von Erlaubnissen verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere Namen, Adressen und Genehmigungshistorie. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nach gesonderter Einverständniserklärung auch an z.B. Begutachtungsinstitute.

Beim Straßenverkehrsamt werden im Bereich der Personenbeförderung, des Güterkraftverkehrs, der Ausnahmegenehmigungen zur Straßenverkehrsordnung sowie der Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erteilung, der Verlängerung, der Ablehnung sowie dem Widerruf und der Rücknahme von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen erhoben. Verarbeitet werden insbesondere Namen - auch von Firmenverantwortlichen -, Adressen sowie KfZ-Halterdaten und KfZ-Daten, sowie neben behördliche unter anderem auch ärztliche Gutachten.

Im Bereich der Ausländerbehörde werden personenbezogene Daten u.a. im Zusammenhang mit der Erteilung, Verlängerung und Ablehnung von Erlaubnissen verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere Namen, Adressen und Genehmigungshistorie.

Im Bereich „Ordnungsanglegenheiten“ werden insbesondere Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr, die Einleitung von Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren sowie die Bearbeitung von gewerberechtlichen Anträgen aller Art wahrgenommen. Zu diesem Zweck ist die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten erforderlich.

Im Bereich des städtischen Außendienstes und im Bereich der Verkehrsüberwachung nutzen die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden zum Zwecke der Eigensicherung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Bedrohungs- und Gefahrensituationen körpernah getragene Aufnahmegeräte (sog. BodyCams). Dieses Recht ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Nr. 6 Ordnungsbehördengesetz  in Verbindung mit § 15b und § 15c Polizeigesetz NRW. Sofern keine Gefahr im Verzug besteht, wird die betroffene Person vor Beginn der Videoaufzeichnung auf diese hingewiesen.  

Eine Weitergabe der beim Bürger- und Ordnungsamt gespeicherten Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

 

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

Gelangen personenbezogene Daten an das Bürger- und Ordnungsamt und ist eine Zuständigkeit für die Verarbeitung nicht gegeben, werden sie spätestens nach drei Jahren gelöscht.

Im Bereich der Standesämter werden die beurkundeten personenbezogenen Daten und die Daten, die der Beurkundung zugrunde lagen, dauerhaft aufbewahrt. Nach einer Frist von 110 Jahren (bei Geburtsbeurkundungen), 80 Jahren (bei Eheschließungen) und 30 Jahren (bei Sterbefallbeurkundungen) werden die Daten an das städtische Archiv bzw. das Landesarchiv abgegeben.

Im Bereich des städtischen Außendienstes und im Bereich der Verkehrsüberwachung werden Videoaufzeichnungen nach 72 Stunden vom Server gelöscht. Sollte die Aufzeichnung zur Beweissicherung (z.B. in einem Strafverfahren) erforderlich sein, wird die Aufbewahrungsfrist individuell ermittelt.

 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

 

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

 

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/