Elektronischer Aufenthaltstitel

Beschreibung

Beschreibung

Seit dem 01.09.2011 werden Aufenthaltstitel und einige andere aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse nicht mehr in den Pass "geklebt", sondern als "eigenständiges Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium" im Scheckkartenformat ausgestellt.

Dieser elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

 

Welche elektronische Aufenthaltstitel gibt es?

Folgende aufenthaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt:


  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    (nach dem Aufenthaltsgesetz)
  • die Aufenthaltskarte und
    die Daueraufenthaltskarte
    (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) und
  • die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz
    (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz)

 

Welche Daten sind auf dem Chip gespeichert?

  • personenbezogene Daten
  • biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit)