Führerschein - bei Namensänderung umtauschen?

Beschreibung

Beschreibung

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Verkehrskontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch definitiv sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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