Sie haben vor 1999 Ihre Fahrerlaubnis in Duisburg erworben, mittlerweile Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt und benötigen nun einen Ersatzführerschein (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein)? Dann kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen ein sogenannte Karteikartenabschrift verlangen.
Erst ab 1999 erlangte Fahrerlaubnisse sind sowohl im örtlichen, als auch im zentralen Führerscheinregister erfasst und damit für andere Behörden automatisiert abrufbar.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Wenn Sie also eine Karteikartenabschrift über Ihre in Duisburg gespeicherten Fahrerlaubnisdaten benötigen, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben per Post, Fax oder E-Mail (umtauschstadt-duisburgde) mit folgenden Angaben:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Ihre alte und neue Anschrift
Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Karteikartenabschrift wird dann direkt an diese Behörde gesandt.
Gebühren
Die Übersendung der Karteikartenabschrift ist für Sie gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bemerkung
Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ebenfalls ein formloses Schreiben. Bitte fügen Sie diesem neben einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes auch die Anschrift Ihrer dort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bei.
Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.