Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Beschreibung

Beschreibung

Für Drittstaatsangehörige, welche im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck des Studiums sind, ist die Außenstelle Mitte/Süd für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Duisburg zuziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Drittstaatsangehörige wenden sich bitte an die jeweilige Außenstelle der Ausländerbehörde.

Ausnahme:

  • Drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürgern, die aus dem Inland zuziehen und sich mit diesen gemeinsam in Duisburg anmelden möchten, wenden sich an den zuständigen Bürgerservice.
  • Drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürgern, die zu einem bereits in Duisburg angemeldeten EU- Bürger zuziehen möchten, wenden sich bitte zur Anmeldung an den Fachbereich 32-31-3 EU; Kontakt: EU-abhstadt-duisburgde.
  • Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin. Nutzen Sie dafür ausnahmslos die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail.

Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit wenden sich bei der An- und Abmeldung bitte an den Bürgerservice (s. hierzu: Anmeldung von Einwohnern mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit).

Binnenschiffer werden bei der Ausländerbehörde Duisburg, Ausländeramt West, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg angemeldet.