Nachbarschaftsrecht

Beschreibung

Beschreibung

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben... Ob es darum geht, ob auf dem Balkon gegrillt werden darf oder ob überhängende Äste vom Nachbars Baum beschnitten werden dürfen.

 

Diese Streitigkeiten werden nicht über das Ordnungsamt der Stadtverwaltung geklärt. 

Es ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die über das Gericht oder von Schiedspersonen geschlichtet wird. Bevor aber das Gericht oder eine Schiedsperson eingeschaltet wird, sollte man zu aller erst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um die Konflikte selber zu lösen.