Kampfmittelbeseitigung

Auch heute, mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist ebenfalls eine Aufgabe des Bürger- und Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Beschreibung

Beschreibung

Die Kampfmittelverordnung NRW ändert sich zum 01.06.2022. Wesentliche Änderungen betreffen die Durchführung der Sicherheitsdetektion und der baubegleitenden Kampfmittelräumung. Weitergehende Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (Öffnet in einem neuen Tab).

Was sind Kampfmittel?

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden. 


In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten! 



Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun? 

- Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen! 

- Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110) 

- Den Zugang zur Fundstelle sperren. 


Kann man vorbeugen? 


Allumfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. 

In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden. 

Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft. 

Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es "entschärft" werden oder - falls das nicht möglich ist - noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden. 

Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund. 

Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.