Geruchsbelästigung

Wenn Sie durch unangenehme Gerüche belästigt werden, haben Sie die Möglichkeit dies der zuständigen Behörde zu melden.

Beschreibung

Beschreibung

Bei Geruchsbelästigungen aus dem "privaten Bereich" wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.

 

  • Handelt es sich um ein Geruchsbelästigung durch Gastronomie (z.B. Gaststätte, Imbiss), so melden Sie dies bitte der Gaststättenabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes.
    Bei aktuen Störungen wenden Sie sich bitte an die FÜKO des städtischen Außendienstes: Tel. 0203 283-3900
  • Handelt es sich um eine Geruchsbelästigung durch große Industrieanlagen (z. B. Hochöfen, Chemiefabriken usw.) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung.

    Tel.: 0211 / 475-0

  • In allen anderen Fällen liegt bei Belästigung durch Geruch (und Lärm) die Zuständigkeit beim 


    Amt für Umwelt und Grün
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Friedrich-Wilhelm-Str. 96
    47051 Duisburg

    Tel.: 0203 / 283-5737

Grundsätzlich gilt:

Es muss sich allerdings um eine häufig wiederkehrende Geruchsbelästigung handeln. Es gibt hier Regelungen, dass von Anwohnern betriebsbedingte Gerüche bis zu bestimmten Zeitanteilen hingenommen werden muss. 

  • Geruchsbelästigung durch Landwirtschaft (Düngen etc.):


    Die Zustänidgkeit liegt bei der 
    Landwirtschaftskammer
    Kreisstelle Viersen
    Tel.: 02162 / 37060


  • Handelt es sich um Geruchsbelästigungen durch Rauch aus Kaminen und Schornsteinen in privaten Haushalten, dann wenden Sie sich bitte an das

    Amt für Baurecht und Bauberatung
    Technische Bauaufsicht
    Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
    47051 Duisburg

    Tel.: 0203 / 283-4566

    Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich einzureichen!



  • Geruchsbelästigung durch Rauch vom Holzkohlengrill
    Das Grillen ist nach den Landesimmissionsschutzgesetzen verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume erheblich belästigt werden.
    Bei begründeten Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.