Geruchsbelästigung
Wenn Sie durch unangenehme Gerüche belästigt werden, haben Sie die Möglichkeit dies der zuständigen Behörde zu melden.
Beschreibung
Beschreibung
Bei Geruchsbelästigungen aus dem "privaten Bereich" wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.
- Handelt es sich um ein Geruchsbelästigung durch Gastronomie (z.B. Gaststätte, Imbiss), so melden Sie dies bitte der Gaststättenabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes.
Bei aktuen Störungen wenden Sie sich bitte an die FÜKO des städtischen Außendienstes: Tel. 0203 283-3900
- Handelt es sich um eine Geruchsbelästigung durch große Industrieanlagen (z. B. Hochöfen, Chemiefabriken usw.) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung.
Tel.: 0211 / 475-0 - In allen anderen Fällen liegt bei Belästigung durch Geruch (und Lärm) die Zuständigkeit beim
Amt für Umwelt und Grün
Untere Immissionsschutzbehörde
Friedrich-Wilhelm-Str. 96
47051 Duisburg
Tel.: 0203 / 283-5737
Grundsätzlich gilt:
Es muss sich allerdings um eine häufig wiederkehrende Geruchsbelästigung handeln. Es gibt hier Regelungen, dass von Anwohnern betriebsbedingte Gerüche bis zu bestimmten Zeitanteilen hingenommen werden muss.
- Geruchsbelästigung durch Landwirtschaft (Düngen etc.):
Die Zustänidgkeit liegt bei der
Landwirtschaftskammer
Kreisstelle Viersen
Tel.: 02162 / 37060 - Handelt es sich um Geruchsbelästigungen durch Rauch aus Kaminen und Schornsteinen in privaten Haushalten, dann wenden Sie sich bitte an das
Amt für Baurecht und Bauberatung
Technische Bauaufsicht
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg
Tel.: 0203 / 283-4566
Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich einzureichen! - Geruchsbelästigung durch Rauch vom Holzkohlengrill
Das Grillen ist nach den Landesimmissionsschutzgesetzen verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume erheblich belästigt werden.
Bei begründeten Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.