Bodenschutzgebiete

Um den Umgang mit den Bodenbelastungen in Duisburg in allen betroffenen Teilen der Stadt für viele tausend Grundstücke verbindlich regeln zu können, ist die Festlegung von Bodenschutzgebieten vorgesehen.

Einleitung

Die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Bodenschutzgebieten bildet das Landesbodenschutzgesetz NRW, §12. (Öffnet in einem neuen Tab)

Innerhalb des Bodenschutzgebietes werden je nach Höhe der Belastungen Teilgebiete festgelegt, in denen bestimmte Regeln zum Umgang mit dem Boden gelten. Diese umfassen in Duisburg hauptsächlich Einschränkungen oder Verbote von Gemüseanbau im Garten.

Künftig wird es in Duisburg zwei Bodenschutzgebiete geben:

Duisburg-Süd und Duisburg-West

Bodenschutzgebiet Duisburg Süd

Das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd befindet sich im Stadtgebiet östlich des Rheins und südlich der Ruhr. Es wird in zwei Teilgebiete unterteilt, wobei die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 am höchsten und in Teilgebiet 2 am niedrigsten ausgeprägt sind.

Für das Teilgebiet 1 sind in dem Rechtsverordnungsentwurf zum Bodenschutzgebiet allgemeine Ausführungen zur erforderlichen Sanierung der Hausgärten (Öffnet in einem neuen Tab) enthalten;

weiterhin wird es ein generelles Verbot von Nahrungspflanzenanbau geben.

In Teilgebiet 2 sind keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich, eine Beschränkung des Nahrungspflanzenanbaus auf 10 m² je Garten ist als Maßnahme ausreichend.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens in 2015 konnten alle Betroffenen Stellungnahmen zum Entwurf der Bodenschutzgebietsverordnung abgeben. Die eingegangenen Stellungnahmen hatten keine Änderung des Rechtsverordnungsentwurfs zur Folge.

Den Verordnungsentwurf und viele Hintergrundinformationen finden Sie in der allgemeinverständlichen Informationsbroschüre „Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd" (Öffnet in einem neuen Tab).

Bitte beachten Sie, dass das in der Broschüre erläuterte Teilgebiet 3 aufgrund der aktuellen politischen Diskussion aller Vorrausicht nach nicht verabschiedet wird.

Die politische Beschlussvorlage zur Festsetzung des Bodenschutzgebietes Duisburg-Süd wird aktuell überarbeitet.


Bodenschutzgebiet Duisburg-West

Nach der Festsetzung des Bodenschutzgebiets Duisburg-Süd wird das Beteiligungsverfahren für das Bodenschutzgebiet Duisburg-West durchgeführt. Hierbei haben Betroffene die Möglichkeit sich zum Verordnungsentwurf zu äußern.

Das Bodenschutzgebiet Duisburg-West befindet sich im Stadtgebiet westlich des Rheins. Es wird deutlich kleiner sein, als das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd, da in diesem Bereich wesentlich niedrigere Belastungen vorliegen. Die Ausweisung eines Teilgebiets 1 analog zum Sanierungsgebiet im Duisburger Süden ist demnach nicht erforderlich.

Das Bodenschutzgebiet Duisburg-West besteht lediglich aus einem Teil, der jedoch aufgrund der gleichen Belastungssituation, analog zum Bodenschutzgebiet-Süd als Teilgebiet 2 bezeichnet wird. Dort gelten dieselben Regelungen wie im entsprechenden Teilgebiet 2  im Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd. Dies bedeutet vor allem eine Beschränkung des Nahrungspflanzenanbaus auf 10 m² je Garten.