Ausbau von Gewässern/ Abgrabung
Für den Ausbau eines Gewässers sind nach Wasserhaushaltsgesetz Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Genehmigungsverfahren werden je nach Gewässerkategorie von der Bezirksregierung oder von der Unteren Wasserbehörde durchgeführt. Im Rahmen der Zulassungsverfahren wird die Umweltverträglichkeit nach den Vorgaben des UVPG berücksichtigt.